ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN DER SCHATZMANN COACHING UND BERATUNGEN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Unternehmensberater angebotenen oder erbrachten Beratungsleistungen, die ganz oder teilweise an den Auftraggeber erbracht werden.

1. DEFINITIONEN

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

«Auftraggeber» bedeutet die Organisation oder das Unternehmen, mit der/dem der Vertrag geschlossen wird.

«Vertrauliche Informationen» sind alle Informationen, die sich auf den Auftrag beziehen und die der Auftraggeber dem Unternehmensberater bzw. der Unternehmensberater dem Auftraggeber direkt oder indirekt offenbart. Zu den vertraulichen Informationen können beispielsweise, aber nicht ausschließlich, Produkte, Spezifikationen, Formeln, Ausrüstungen, Modelle, Aufzeichnungen, Qualitätsüberwachungssysteme/-programme, Schulungsmaterialien, Unternehmensstrategien, Kundenlisten, Know-how, Zeichnungen, Preisinformationen, Erfindungen, Ideen und andere Informationen oder deren potenzielle Nutzung gehören, die sich im Eigentum oder Besitz des Auftraggebers bzw. des Unternehmensberaters befinden.

«Unternehmensberater» bedeutet Schatzmann Coaching und Beratungen.

«Vertrag» bezeichnet den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater, der den Umfang des Auftrags und die vom Unternehmensberater zu erbringenden Leistungen sowie die Honorarordnung für diese Leistungen festlegt. Im Einzelnen besteht der Vertrag aus der Bestellung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen anderen in der Bestellung genannten Dokumenten (oder Teilen davon).

«Auftrag» bedeutet jede Vereinbarung, in welcher Form auch immer, zwischen dem Unternehmensberater und dem Auftraggeber, in der sich der Unternehmensberater verpflichtet, für den Arbeitgeber Dienstleistungen gegen ein Honorar zuzüglich Kosten zu erbringen.

«Höhere Gewalt» bedeutet jede Ursache, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Handlungen des Staatsfeindes, Brände, Streiks, Arbeitskämpfe, Unfälle oder Handlungen infolge der Befolgung von Anordnungen einer Regierung oder einer staatlichen Behörde.

«Projekt» bedeutet die vom Unternehmensberater für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen, wie in der Bestellung angegeben.

«Bestellung» bedeutet das Dokument, in dem (i) die vom Unternehmensberater für den Auftraggeber zu erbringenden Leistungen festgelegt sind und (ii) alle Dokumente und dergleichen aufgeführt sind, die dem Unternehmensberater vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden müssen, damit der Unternehmensberater das Projekt durchführen kann.

2. ALLGEMEINES

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung sämtlicher Dienstleistungen vom oder im Namen des Unternehmensberaters für den Auftraggeber und gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmensberater und dem Auftraggeber.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Angebote, Mitteilungen, Vereinbarungen und Absprachen zwischen den Parteien und gelten vorrangig vor allen Bedingungen eines vom Auftraggeber erteilten Auftrags und vor allen anderen vom Auftraggeber vorgelegten Bedingungen. Widerspricht der Auftraggeber den Bedingungen des Unternehmensberaters nicht, so gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zu den Bedingungen des Unternehmensberaters. Die Aufnahme der Tätigkeit des Unternehmensberaters oder die Erbringung von Dienstleistungen durch den Unternehmensberater gelten als Annahme der Geschäftsbedingungen des Unternehmensberaters durch den Auftraggeber. Jede Mitteilung oder jedes Verhalten des Auftraggebers, die/das eine Vereinbarung über die Erbringung von Leistungen durch den Unternehmensberater bestätigt, sowie die Annahme der Erbringung von Leistungen durch den Unternehmensberater seitens des Auftraggebers stellt eine uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber dar.

2.3 Mit dem Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Auftraggeber mit deren Anwendbarkeit auf künftige Vereinbarungen zwischen ihm und dem Unternehmensberater einverstanden, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird.

3. DURCHFÜHRUNG DES PROJEKTS

3.1 Der Unternehmensberater bestimmt die Art und Weise und die Person der Durchführung des Auftrages, wobei er, soweit dies möglich ist, die angemessenen Wünsche des Auftraggebers berücksichtigt.

3.2 Der Unternehmensberater erbringt Beratungsleistungen auf dem Gebiet des IT-Rechts. Zusätzlich betreibt der Unternehmensberater kleinere Läden auf Affiliate-Basis. Diese Läden sind Boutiquen für recherchierte Produkte. Der Unternehmensberater bewirbt und verkauft Produkte, die den Schweizer Standards entsprechen, die insgesamt ethisch vertretbar sind und die Werte des Unternehmensberaters repräsentieren.

3.2 Der Unternehmensberater führt das Projekt mit angemessener Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in Übereinstimmung mit dem Vertrag durch.

3.3 Der Auftraggeber akzeptiert hiermit, dass sich der Zeitplan für die Durchführung eines Auftrags ändern kann, wenn der Auftrag und/oder die zu erbringenden Dienstleistungen nach Abschluss des Auftrags geändert werden.

3.4 Ändern sich die Umstände, unter denen der Auftrag ausgeführt werden soll, ohne dass der Unternehmensberater dies zu vertreten hat, so kann der Unternehmensberater die Änderungen am Auftrag vornehmen, die er für erforderlich hält, um den vereinbarten Qualitätsstandard und die Spezifikationen einzuhalten. Alle Kosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Änderung der Umstände ergeben, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.

3.5 Der Unternehmensberater kann nach eigenem Ermessen und, soweit möglich, in Absprache mit dem Auftraggeber die mit der Durchführung des Auftrages beauftragte(n) Person(en) ersetzen, wenn und insoweit der Unternehmensberater der Ansicht ist, dass ein solcher Ersatz für die Durchführung des Auftrages von Vorteil ist.

3.6 Der Unternehmensberater wird dem Auftraggeber in den von ihm gewünschten Abständen und in der von ihm gewünschten Form Berichte über seine Arbeit an dem Projekt vorlegen. Der Auftraggeber hat das Recht, dem Unternehmensberater mitzuteilen, dass er seine Anforderungen in Bezug auf das Projekt zu ändern wünscht. Solche Änderungen treten erst dann in Kraft, wenn sich die Parteien über die Folgen, z.B. für das Vertragshonorar und den Fertigstellungstermin des Projekts, geeinigt haben.

4. VERPFLICHTUNG DES AUFTRAGGEBERS

4.1 Der Auftraggeber stellt dem Unternehmensberater jederzeit ordnungsgemäß alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die der Unternehmensberater zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages in der vorgegebenen Form und Weise für erforderlich hält. Ebenso wird der Auftraggeber alle für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbringen.

4.2 Der Auftraggeber informiert den Unternehmensberater ordnungsgemäß über alle Tatsachen und Umstände, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.

4.3 Der Auftraggeber gewährleistet ferner die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der dem Unternehmensberater erteilten Informationen.

5. HONORARE UND AUSLAGEN

5.1 Der Auftraggeber zahlt dem Unternehmensberater ein Honorar zu dem in der Bestellung angegebenen Satz.

5.2 Sofern im Vertrag nichts anderes festgelegt ist, erfolgt die Zahlung innerhalb von dreissig (30) Tagen nach Erhalt einer monatlich nachträglich eingereichten Rechnung für die geleistete Arbeit. Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto.

5.3 Die Mehrwertsteuer ist, soweit anwendbar, auf allen Rechnungen gesondert auszuweisen.

5.5 Alle zusätzlichen Kosten, die durch Verzögerungen bei der Fertigstellung des Auftrages entstehen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber dem Unternehmensberater die angeforderten Informationen und Unterlagen nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

5.6 Der Unternehmensberater hat einen Sozial- und Gründungsstundensatz ab 50,- CHF pro Stunde.

5.7 Der Unternehmensberater hat einen konkurrenzfähigen Stundensatz für Kunden aus der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand, der bei 150,- CHF pro Stunde beginnt.

5.8 Es gibt Stundensätze, die bei einer größeren Teilnehmerzahl, bei Gruppensettings und bei Beratungen, die Vorbereitung und umfangreiche Recherchen erfordern, ab 500,- CHF pro Stunde entsprechend höher sind.

6. GEISTIGES EIGENTUM

Alle vom Unternehmensberater im Rahmen des Projekts erstellten Ergebnisse, einschließlich Berichte, sonstigen Dokumente und Materialien, gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Unternehmensberater leistet alle angemessene Unterstützung, damit der Auftraggeber Patente, Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf diese Ergebnisse anmelden kann.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Der Unternehmensberater verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, von denen er bei der Durchführung des Projekts Kenntnis erlangt, geheim zu halten und nicht weiterzugeben, und sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter diese geheim halten und nicht weitergeben. Dies gilt nicht für Informationen, die (i) ohne Verschulden des Unternehmensberaters öffentlich bekannt sind oder werden; (ii) dem Unternehmensberater zum Zeitpunkt der Offenlegung durch den Auftraggeber bereits bekannt waren, es sei denn, er war zur Vertraulichkeit verpflichtet; (iii) der Unternehmensberater rechtmäßig von einem Dritten auf nicht vertraulicher Basis erworben hat; oder (iv) der Unternehmensberater aufgrund eines Gesetzes, einer rechtmäßigen staatlichen, quasi-staatlichen oder gerichtlichen Anordnung zur Offenlegung verpflichtet ist.

7.2 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmensberaters darf der Auftraggeber den Inhalt von Vorschlägen, Berichten, Präsentationen, Memos oder anderen Mitteilungen des Unternehmensberaters nicht veröffentlichen oder anderweitig zugänglich machen, es sei denn, diese wurden in der Absicht erstellt, Dritten die darin enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus darf der Auftraggeber die Methoden und Arbeitsstrategien des Unternehmensberaters nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung offenlegen.

7.3 Die Bestimmungen dieses Artikels 8 gelten während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren danach.

8. GARANTIEN, HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ

8.1 Der Unternehmensberater und jede vom Unternehmensberater zur Durchführung des Projekts eingesetzte Person haftet nicht, wenn die von ihm erbrachten Leistungen oder die von ihm im Rahmen des Projekts erzielten Ergebnisse nicht absolut korrekt sind, und der Unternehmensberater oder jede vom Unternehmensberater zur Durchführung des Projekts eingesetzte Person garantiert weder ausdrücklich noch stillschweigend, dass die Durchführung des Projekts durch ihn keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.

8.2 Der Unternehmensberater oder eine vom Unternehmensberater zur Durchführung des Projekts eingesetzte Person haftet nicht für Verluste oder Schäden gleich welcher Art, die dem Auftraggeber, seinen Mitarbeitern oder Dritten durch die Verwendung der Projektergebnisse durch den Auftraggeber entstehen, es sei denn, dass diese nachweislich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmensberaters oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind. Der Auftraggeber hat den Unternehmensberater entsprechend schadlos zu halten.

8.3 Sollte eine Partei gegenüber der anderen Partei als schadensersatzpflichtig oder aufgrund eines Vertragsbruchs oder aus anderen Gründen haftbar gemacht werden, so darf die Haftung des Unternehmensberaters insgesamt den Preis für das Projekt nicht übersteigen. In jedem Fall haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden, indirekte, besondere, zufällige oder exemplarische Schäden jeglicher Art, die die andere Partei erleiden könnte.

9. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

9.1 Bei den im Vertrag genannten Fristen oder Terminen für die Erbringung oder den Abschluss der Dienstleistungen im Rahmen des Projekts durch den Unternehmensberater handelt es sich lediglich um Schätzungen, die in keinem Fall als wesentlich angesehen werden können. Darüber hinaus erkennen die Parteien hiermit an, dass sich der für die Ausführung des Auftrags festgelegte Zeitplan im Laufe der Ausführung ändern kann. Der Unternehmensberater haftet in keinem Fall für eine Verzögerung bei der Erbringung dieser Leistungen.

9.2 Jede Partei kann den Vertrag durch schriftliche Mitteilung unverzüglich kündigen, wenn die andere Partei: (i) in Bezug auf eine wesentliche Bedingung, die sie gemäß dem Auftrag und/oder den Bestimmungen des Vertrages zu erfüllen hat, in Verzug gerät und dieser Verzug über einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch die geschädigte Partei an die in Verzug geratene Partei nicht behoben wird; (ii) von höherer Gewalt betroffen ist, die nicht innerhalb von drei (3) Monaten beseitigt, überwunden oder gemindert werden kann; oder (iii) eine Abtretung zugunsten von Gläubigern vornimmt oder einen diesbezüglichen Antrag stellt, einen freiwilligen Konkursantrag stellt, für bankrott oder zahlungsunfähig erklärt wird, ein Konkursverwalter für ihr Geschäft oder ihr Vermögen bestellt wird oder ein Konkurs- oder Insolvenzverwalter für diese Partei bestellt wird (und nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen nach der Bestellung entlassen wird).

9.3 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Unternehmensberater eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Honorars für die vom Unternehmensberater bereits erbrachten Leistungen zu zahlen, zuzüglich der dem Unternehmensberater durch die vorzeitige Kündigung entstandenen zusätzlichen Kosten.

9.4 Falls dem Unternehmensberater die Fertigstellung der Arbeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht zugemutet werden kann, ist der Unternehmensberater berechtigt, den Vertrag und den Auftrag einseitig zu kündigen. Der Auftraggeber ist zur Zahlung eines Betrages verpflichtet, der dem für die bereits erbrachten Leistungen geschuldeten Honorar entspricht, wobei er Anspruch auf die (vorläufigen) Ergebnisse der bereits erbrachten Leistungen hat, ohne dass der Auftraggeber daraus irgendwelche Rechte ableiten kann.

10. UNABHÄNGIGKEIT

Der Unternehmensberater erfüllt den Vertrag als unabhängiger Unternehmer und ist nicht Bediensteter oder Beauftragter des Auftraggebers.

11. MITTEILUNGEN

Alle Mitteilungen, die aufgrund des Vertrages erfolgen, bedürfen der Schriftform und sind per Post, per Einschreiben oder per Telefax an die jeweils andere Partei unter den in der Bestellung genannten Anschriften oder an eine andere Anschrift zu senden, die eine Partei durch Mitteilung an die andere Partei ersetzen kann. Eine solche Mitteilung gilt am zweiten (2.) Werktag nach dem Versanddatum als eingegangen, wenn sie per (eingeschriebenem) Brief innerhalb der Schweiz versandt wird, am siebten (7.) Werktag nach dem Versanddatum, wenn sie per (eingeschriebenem) Brief außerhalb der Schweiz versandt wird, oder am nächsten Werktag nach dem Versanddatum, wenn sie per Telefax versandt wird.

13. BEACHTUNG DER GESETZLICHEN VORSCHRIFTEN

13.1 Der Unternehmensberater wird seine Verpflichtungen aus dem Vertrag in einer Weise erfüllen, die den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

14. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

14.1 Alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, sind den zuständigen Gerichten in der Schweiz vorzulegen, und die Parteien erklären sich mit der Zuständigkeit der dortigen Gerichte einverstanden.

14.2 Der Vertrag unterliegt dem schweizerischen Recht und ist nach diesem auszulegen.

15. HÖHERE GEWALT

Keine der Parteien haftet in irgendeiner Weise für Schäden, Verluste, Kosten oder Ausgaben, die aus oder im Zusammenhang mit einem Ereignis höherer Gewalt entstehen. Bei Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt hat die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich davon zu unterrichten und dabei die Ursache des Ereignisses höherer Gewalt und die Auswirkungen auf ihre Leistung anzugeben.