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Ernährung und Gesundheit

Schweiz: Insekten sollen künftig als Lebensmittel gelten

lid/hek
am Dienstag, 23.06.2015 - 13:36

Im Schweizer Lebensmittelrecht kommt es zu einem Paradigmenwechsel. Künftig sollen alle Lebensmittel erlaubt sein, die sicher und gesetzeskonform sind. Auch Insekten gelten damit erstmals als Lebensmittel.

Bisher waren nur solche Lebensmittel erlaubt, die explizit umschrieben und bewilligt waren, wie der lid schreibt. Wie es in der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft heißt, die am Montag zusammen mit weiteren Verordnungen des Lebensmittelrechts in Anhörung ging, sollen künftig damit folgende Insekten als Lebensmittel zulässig sein:
  • Mehlwürmer (Tenebrio molitor im Larvenstadium),
  • Heimchen (Acheta domesticus) sowie
  • Wanderheuschrecken (Locusta migratoria)

Abbau von Handelshemmnissen mit der EU

Mit der Revision sollen zudem Handelshemnisse mit der EU abgebaut werden. So werden laut lid bei Schweizer Lebensmitteln Deklarationsvorschriften betreffend
  • Nährwert,
  • Herkunft von Fleisch und Fisch sowie
  • Schriftgrösse der EU angeglichen.
Allerdings wird in der Schweiz im Gegensatz zur EU auch weiterhin die Angabe des Produktionslandes angegeben werden müssen.
 
Erleichterungen soll es für Kleinstbetriebe geben. So ist vorgesehen, dass die Anforderungen an die Dokumentation der Selbstkontrolle weniger hoch sein werden. Bei Lebensmitteln, die an Ort und Stelle an die Konsumenten abgegeben werden, müssen die Nährwerte nicht obligatorisch angegeben werden. Zu den Verordnungen kann bis Ende Oktober Stellung bezogen werden. Das Verordnungspaket soll in der ersten Hälfte 2016 in Kraft gesetzt werden
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